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   VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12   

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https://dejure.org/2016,56345
VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12 (https://dejure.org/2016,56345)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07.10.2016 - 12 K 2246/12 (https://dejure.org/2016,56345)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 12 K 2246/12 (https://dejure.org/2016,56345)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12
    Dies ist aber dann der Fall, wenn die geänderte Satzung eine unwirksame ersetzt oder eine unklare oder verworrene Regelung mit Rückwirkung ändert (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261, 271; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 -, NVwZ-RR 1991, 349; Becker u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Stand: 08/16, § 2 Rn. 153 ff., m. w. N.), denn ein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand einer unwirksamen oder unklaren Regelung besteht nicht.
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12
    Maßgebend für die Entscheidung, ob eine Straße als eine einheitliche Erschließungsanlage zu behandeln ist oder ob sie in mehrere selbständige Einheiten zerfällt, ist das Erscheinungsbild der Straße, z. B. nach Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (BVerwG, Urteile vom 21. September 1979 - 4 C 55.76 - und 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris; Driehaus, a.a.O., § 12 Rn. 11 m. w. N. zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 15 A 2582/15

    Beitragsfähigkeit einer Erneuerung als Fall der nochmaligen Herstellung der

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12
    Hat diese Überschreitung ein erhebliches Maß angenommen, bedarf es für den Nachweis der Verschlissenheit keiner ins Einzelne gehenden Dokumentation mehr, vielmehr kann dann bereits aus dem bloßen Alter der Anlage auf deren Abgenutztheit geschlossen werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23 November 2016 - 15 A 2582/15, juris-; st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 12 L 672/08 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2005 - 15 A 548/03

    Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12
    Daraus können sich Schranken für die Anlagenbildung beispielsweise durch die unterschiedliche Ausstattung der ausgebauten Straßenteile begründen (OVG Münster, Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 -, juris).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12
    Maßgebend für die Entscheidung, ob eine Straße als eine einheitliche Erschließungsanlage zu behandeln ist oder ob sie in mehrere selbständige Einheiten zerfällt, ist das Erscheinungsbild der Straße, z. B. nach Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (BVerwG, Urteile vom 21. September 1979 - 4 C 55.76 - und 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris; Driehaus, a.a.O., § 12 Rn. 11 m. w. N. zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12
    Er kann sich ohne Rechtsverstoß dazu entscheiden, von einer Ermäßigung - wie hier - gänzlich abzusehen, da eine zweite Erschließung einem Grundstück grundsätzlich einen zusätzlichen Vorteil bietet (BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1976 - IV C 56.74 -, juris; Driehaus, a.a.O., § 18 Rn. 76 zum Erschließungsbeitragsrecht; vgl. auch Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, 8. Aufl., Rn. 590 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88

    Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12
    Dies ist aber dann der Fall, wenn die geänderte Satzung eine unwirksame ersetzt oder eine unklare oder verworrene Regelung mit Rückwirkung ändert (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261, 271; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 -, NVwZ-RR 1991, 349; Becker u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Stand: 08/16, § 2 Rn. 153 ff., m. w. N.), denn ein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand einer unwirksamen oder unklaren Regelung besteht nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 N 148.05

    Straßenausbaubeitrag - Beitragsfähigkeit der Kosten bei Ausbau einer Straße

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12
    Eine beitragspflichtige Erneuerung setzt zum einen voraus, dass die betreffende Anlage verschlissen ist, das heißt, sich in einem schadhaften Zustand im Sinne einer Erneuerungsbedürftigkeit befindet, und zum anderen, dass die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung und ordnungsgemäßer Unterhaltung und Instandsetzung der betreffenden Straße erfahrungsgemäß zu erwarten ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007 - 9 N 148.05 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - 15 A 5565/99

    Anlage im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts; Abgrenzbarkeit nach örtlich

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12
    Der Anlage muss eine erschließungsrechtliche Selbstständigkeit zukommen, so dass ein Erschließungsraum gebildet wird, der erkennbar eine Erschließungsfunktion für bestimmte Grundstücke erfüllt und der im Übrigen alle Grundstücke erfasst, denen durch die Ausbaumaßnahme annähernd gleiche Vorteile geboten werden (OVG Münster, Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 5565/99 -, juris; Becker, a.a.O.).
  • BVerfG, 07.01.2013 - 1 BvR 1892/11

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung -

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12
    Anders, als der Kläger meint, gibt es keine Pflicht zur Steuerfinanzierung des Straßenbaus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 1 BvR 1892/11 -, juris).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
  • BVerwG, 08.03.1991 - 1 B 99.90

    Gewerberecht: Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

  • VG Potsdam, 15.11.2013 - 12 K 112/12

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2405/12

    Klage wegen Straßenbaubeitrag

  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12

    Straßenausbaubeiträge

    Hat diese Überschreitung ein erhebliches Maß angenommen, bedarf es für den Nachweis der Verschlissenheit keiner ins Einzelne gehenden Dokumentation mehr, vielmehr kann dann bereits von dem bloßen Alter der Anlage auf deren Abgenutztheit geschlossen werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23 November 2016 - 15 A 2582/15, juris; VG Potsdam, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 12 K 2246/12 -, juris Rn. 35 ff.).

    Schon mit Blick auf das Alter der Fahrbahn der ..., die historisch und strukturell von dem ehemaligen ... geprägt ist, kann auf die Abgenutztheit der Straße und deren Seitenbereiche geschlossen werden (vgl. zur Überschreitung der üblichen Nutzungsdauer einer Fahrbahn: VG Wiesbaden, Urteil vom 19. September 2016 - 1 K 1372/13.WI -, juris Rn. 27 (zur allgemeinen Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren bei Straßen); VG Potsdam, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 12 K 2246/12 -, juris Rn. 35 (50 Jahre alte gepflasterte Straße)).

  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 701/12

    Ausbaubeiträge

    Hat diese Überschreitung ein erhebliches Maß angenommen, bedarf es für den Nachweis der Verschlissenheit keiner ins Einzelne gehenden Dokumentation mehr, vielmehr kann dann bereits von dem bloßen Alter der Anlage auf deren Abgenutztheit geschlossen werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23 November 2016 - 15 A 2582/15, juris; VG Potsdam, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 12 K 2246/12 -, juris Rn. 35 ff.).

    Schon mit Blick auf das Alter der Fahrbahn der ..., die historisch und strukturell von dem ehemaligen Angerdorf geprägt ist, kann auf die Abgenutztheit der Straße und deren Seitenbereiche geschlossen werden (vgl. zur Überschreitung der üblichen Nutzungsdauer einer Fahrbahn: VG Wiesbaden, Urteil vom 19. September 2016 - 1 K 1372/13.WI -, juris Rn. 27 (zur allgemeinen Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren bei Straßen); VG Potsdam, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 12 K 2246/12 -, juris Rn. 35 (50 Jahre alte gepflasterte Straße)).

  • VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13

    Straßenausbaubeiträge

    Im Ergebnis kann demnach offen bleiben, ob über die Erweiterung bzw. Verbesserung hinaus auch der Tatbestand der Erneuerung greift beziehungsweise, ob die Nutzungsdauer der Teileinrichtungen bereits überschritten ist (vgl. zur Überschreitung der üblichen Nutzungsdauer einer Fahrbahn: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. April 2014 - 13 K 5477/11 -, juris Rn. 89 (übliche Nutzungsdauer mindestens 25 bis 27 Jahre); VG Wiesbaden, Urteil vom 19. September 2016 - 1 K 1372/13.WI -, juris Rn. 27 (allgemeine Nutzungsdauer 20 bis 25 Jahren); VG Potsdam, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 12 K 2246/12 -, juris Rn. 35 (50 Jahre alte gepflasterte Straße); OVG Lüneburg, Urteil vom 28. November 2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 7(je nach Ausbau 12 (Asphaltbetonschicht), 30 (Pflaster in Verkehrsflächen) oder 60 Jahre (Pflaster für überwiegend ruhenden Verkehr)).
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